Abrechnung
1) private Krankenkasse
2) Beihilfe
3) Selbstzahler
4) über den sektoralen Heilpraktiker ist es möglich Patienten auch ohne Zuweisung des Arztes physiotherapeutisch zu untersuchen und zu behandeln. Wenn Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, ist auch hier eine Kostenerstattung möglich.