Abrechnung

1) private Krankenkasse 

2) Beihilfe

3) Selbstzahler

4) über den sektoralen Heilpraktiker ist es möglich Patienten auch ohne Zuweisung des Arztes physiotherapeutisch zu untersuchen und        zu behandeln.  Wenn Sie über eine private  Zusatzversicherung verfügen, ist auch hier eine Kostenerstattung möglich. 



 
 
 
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